Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“

Wir fordern den Gesetzgeber auf, durch bundesverfassungsgesetzliche Regelungen ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) einzuführen. Dieses soll jeder Person mit Hauptwohnsitz in Österreich ein menschenwürdiges Dasein und echte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Höhe, Finanzierung und Umsetzung sollen nach einem Prozess, an dem die Zivilgesellschaft maßgeblich beteiligt ist, gesetzlich verankert werden.
Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“

Seit 6. Februar 2020 gibt es, im Rahmen eines Volksbegehrens, die Möglichkeit - sich für die Gesetzliche Verankerung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGEs) auszusprechen.

Forderung des Volksbegehrens:

"Wir fordern den Gesetzgeber auf, durch bundesverfassungsgesetzliche Regelungen ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) einzuführen.
Dieses soll jeder Person mit Hauptwohnsitz in Österreich ein menschenwürdiges Dasein und echte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.
Höhe, Finanzierung und Umsetzung sollen nach einem Prozess, an dem die Zivilgesellschaft maßgeblich beteiligt ist, gesetzlich verankert werden."

Initiator*innen des Volksbegehrens sind:

Beide Initiator*innen sind Teilnehmer*innen am „Runder Tisch Grundeinkommen“ (RTG) und haben das Volksbegehren - auf Wunsch unterschiedlicher Vereine, Initiativen und Personen des RTG - gestartet.

So können Sie das Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“ unterstützen:

Das Volksbegehren “Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!” ist auf der Seite für registrierten Volksbegehren des BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES (BMI) ersichtlich und kann folgendermaßen unterstützt werden:
Personen, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handysignatur“) möglich.
Der Link zur Online-Unterstützung von Volksbegehren ist ebenso auf der Seite für registrierten Volksbegehren des BMI vorzufinden.


Martin-Karrer/basishabitat/bge/volksbegehren




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